1.1 Magdalena Meergraf (im Folgenden MM) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen MM und dem Kunden.
1.2 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von MM schriftlich bestätigt werden.
1.3 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird.
1.4 Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht.
1.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies nicht die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen.
1.6 Die Angebote von MM sind freibleibend und unverbindlich.
Hat der potenzielle Kunde MM eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt MM dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:
2.1 Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch MM treten der potenzielle Kunde und MM in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde.
2.2 Der potenzielle Kunde anerkennt, dass MM bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.
2.3 Das Konzept untersteht dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes.
2.4 Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.
2.5 Der potenzielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von MM im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Ideen außerhalb eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.
2.6 Sofern der potenzielle Kunde der Meinung ist, dass ihm Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies MM binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln bekannt zu geben.
2.7 Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass MM dem potenziellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass MM verdienstlich wurde.
2.8 Der potenzielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung, welche sich nach dem Einzelfall berechnet (zuzüglich 20 % Umsatzsteuer) befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei MM ein.
3.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in den Angebotsunterlagen oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch MM. Nachträgliche Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch MM. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit.
3.2 Alle Leistungen von MM (insbesondere alle Vorentwürfe) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen acht Werktagen ab Eingang freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist gelten sie als vom Kunden genehmigt.
3.3 Der Kunde wird MM zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von MM wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
3.4 Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen und garantiert, dass die Unterlagen für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. MM haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird MM wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde sie schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, MM bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen.
4.1 MM ist berechtigt, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren (z.B. Lektorat, Website Design).
4.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, letztere nach vorheriger Information. MM wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.
4.3 In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die dem Kunden namhaft gemacht wurden und die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt auch im Falle einer Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund.
5.1 Angegebene Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von MM schriftlich zu bestätigen.
5.2 Verzögert sich die Lieferung von MM aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und MM berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
5.3 Befindet sich MM in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er MM schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
6.1 MM ist berechtigt, die Zusammenarbeit aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.
c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen;
6.2 Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn MM fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.
7.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch von MM für jede Leistung, sobald diese erbracht wurde. MM ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse und Zwischenabrechnungen zu verlangen.
7.2 Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat MM für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe.
7.3 Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die schriftlich veranschlagten Kosten um mehr als 15 Prozent übersteigen, wird MM den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn dieser nicht binnen drei Werktagen schriftlich widerspricht und kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 15 Prozent ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Die Überschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt.
7.4 Wenn der Kunde in Auftrag gegebene Arbeiten ohne Einbindung von MM einseitig ändert oder abbricht, hat er MM die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Honorarvereinbarung zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu erstatten. Sofern der Abbruch nicht durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung von MM begründet ist, hat der Kunde darüber hinaus das gesamte für diesen Auftrag vereinbarte Honorar zu erstatten, wobei die Anrechnungsvergütung des § 1168 AGBG ausgeschlossen wird. Weiters ist MM bezüglich allfälliger Ansprüche Dritter schad- und klaglos zu stellen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte.
8.1 Das Honorar ist innerhalb von zwei Wochen ab Rechnungserhalt zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen (z.B. Ratenzahlung, erweiterte Zahlungsfrist) schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Sämtliche Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts im Eigentum von MM.
8.2 Bei Zahlungsverzug verpflichtet sich der Kunde, MM die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen.
8.3 Im Falle des Zahlungsverzuges kann MM sämtliche für den Kunden erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.
8.4 MM ist nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen. Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.
8.5 Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich MM für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern.
9.1 Alle Leistungen von MM, einschließlich jener aus Präsentationen, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke im Eigentum von MM. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen von MM ausschließlich in Österreich nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen von MM setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von MM dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen von MM, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.
9.2 Für die Nutzung von MMs Leistungen, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist, die Zustimmung von MM erforderlich. Dafür steht MM und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
9.3 Der Kunde haftet für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.
10.1 MM ist berechtigt, bei Werbemaßnahmen auf sich und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
10.2 MM ist vorbehaltlich des schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen.
11.1 Der Kunde hat auf allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung der Leistung, schriftlich unter Beschreibung des Mangels hinzuweisen; andernfalls gilt eine allfällige Abweichung der Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.
11.2 Im Fall eines berechtigten und rechtzeitigen Hinweises steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung der Leistung durch MM zu. MM wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde MM alle erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. MM ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist.
11.3 Es obliegt auch dem Auftraggeber, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. MM ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. MM haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.
12.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden durch MM ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.
12.2 Jegliche Haftung von MM für Ansprüche, die auf Grund der von ihr erbrachten Leistung gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn MM ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet MM nicht für Prozesskosten, Anwaltskosten oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat MM schad- und klaglos zu halten.
12.3 Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.
Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen MM und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.